KontaktAdresse: Rathausplatz 11 3390 Melk Beamtin: Halbmair Hermine Telefon: 02752/52307-312 Fax: 02752/52307-316 E-Mail: standesamt@stadt-melk.at Web: Standesamt Melk |
AmtszeitenMontag: 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr |
In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Konfessionelle Trauungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Durch die Eheschließung erwerben Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft und den von den Eltern vereinbarten Familiennamen automatisch.
Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Anmeldung zur Eheschließung kann man jedes Standesamt heranziehen.
Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor.
Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.