Am Anfang war der Antrag
Und da steht man vor der Qual der Wahl. Es gibt unzählige Ideen, einen Heiratsantrag zu machen.
Übrigens, unsere Vorschläge dürfen auch von der holden Weiblichkeit an den Mann gebracht werden.
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Die Verlobung wurde erstmals im klassischen römischen Recht erwähnt.
Im Gegensatz zu heute war dies ein formloses Versprechen ohne besonderen Rechtsschutz. In Europa und in den USA war die Verlobung bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts eine gesellschaftliche Pflichtübung vor der Hochzeit. Die Geschmäcker, dieses Ritual zu vollziehen, waren in früheren Zeiten ziemlich unterschiedlich. So gab es im südlichen Bayern einen so genannten „Ja-Schmarren“. Die Frauen verwöhnten ihren „Süßen“ mit einem Pfannkuchen, der als Verlobungsantrag diente. Bei den Schwaben war es nach der Verlobung mit der Keuschheit vorbei. Geheiratet wurde erst, nachdem die Braut schwanger war.
Heutzutage brauchen Frauen weder Omeletten zu kochen und Männer müssen nicht mehr in die Knie gehen.
Obwohl – romantisch ist es schon. Und vor allem bedingt bindend. Die Verlobung gilt als Eheversprechen, das Gesetz spricht von Eheverlöbnis. Dieses ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und wurde seit 1811 nicht verändert. Die Verlobung ist ein vorläufiges Versprechen, einander zu heiraten. Dieses zieht jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit – weder zur Schließung der Ehe, noch zur Leistung desjenigen, was auf den Fall des Rücktrittes bedungen worden ist. Allerdings sieht das ABGB eine Schadenersatzpflicht vor. Neuere Entscheidungen zeugen allerdings vom Bedeutungsverlust des Verlöbnisses. Eine Verlobung ist heute mehr ein gesellschaftliches als ein juristisches Ereignis.
Gut so, denn verloben soll man sich ja aus Liebe. Und die möchte man aller Welt zeigen. Wer Hand in Hand durchs Leben geht, trägt liebend gerne einen Ring am Finger. Zwar noch nicht den, der den endgültigen Kreis schließt, aber die Vorzeichen für eine gemeinsame Zukunft besiegelt ein Verlobungsring allemal. Dieser wird an der linken Hand getragen.
Frisch verlobt und alle wollen an dieser freudigen Neuigkeit teilhaben. Nahestehende Verwandte und Freunde sollen die schöne Nachricht zuerst erfahren. Und dann der Rest der Welt. Persönlich vorbeischauen und die Botschaft verkünden - die netteste Art, die Verlobung bekannt zu geben. Familienmitglieder und Bekannte, die weiter weg wohnen, freuen sich über die glücksbringende Post. Und noch mehr - über eine Einladung zur Verlobungsfeier. Ein Fest im kleinen Rahmen, ein Besuch in einem feinen Restaurant oder eine ausgelassene Party? Das entscheidet das zukünftige Brautpaar.