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Namensgebung - Thunersee

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NAMENSGEBUNG

Die Namensführung der Verlobten richtet sich in der Regel nach der Staatsangehörigkeit.
Nach österreichischem Recht bestimmen die Verlobten bei der Anmeldung zur Eheschließung (spätestens bei der Trauung) welchen Familiennamen sie in der Ehe führen.

Gemeinsamer Familienname:
Zum gemeinsamen Familiennamen kann der Familienname des Mannes, oder der Familienname der Frau bestimmt werden.

 

Doppelname: 
Der Partner, der den Familiennamen des anderen annimmt, kann einen Doppelnamen führen, d.h. seinen bisherigen Familiennamen dem neuen Familiennamen voran- oder nachstellen. Diesen Doppelnamen kann aber nur der Partner führen der den Familiennamen des anderen annimmt. Ein Doppelname für beide Ehepartner, wie auch für die Kinder, ist nicht möglich.

Getrennte Namensführung:
Weiters besteht die Möglichkeit, dass jeder Ehepartner seinen Familiennamen beibehält (getrennte Namensführung) und sich bei der Eheschließung am Familiennamen der Ehepartner nichts ändert.