Region auswählen

Brautkleidboerse
slide

Jüdische Hochzeit - Schleswig-Flensburg

Jüdische Hochzeit

Die Hochzeit wird im Judentum KIDDUSCHIN genannt und bedeutet Heiligtum und wird als Beginn einer neuen Welt angesehen.

  • Die Ehe gilt als göttliches Gebot. Zur Zeremonie fasten beide am Tag der Trauung.
  • Der Tag der Hochzeit ist ein Tag der Verinnerlichung.
  • Der Ketubah, das ist der Heiratsvertrag, wird von zwei Zeugen unterzeichnet.
  • Das Gesicht der Braut wird kurz vor der Hochzeit mit einem Schleier bedeckt.
  • Der Chupah - ein Trauungsbaldachin – aufgestellt im Freien, ist das Symbol  für die Hausgründung des Paares.
  • Die Braut geht sieben Mal um den Bräutigam herum.
  • Der Ehering ist ohne jede Verzierung.
  • Hauptpunkte des Ehevertrages sind die Ehrung und der Schutz, die der Braut versprochen werden.
  • Der Bräutigam zerbricht nach der Verlesung mit dem rechten Fuß ein Glas – eine Erinnerung an die Zerstörung des Tempels von Jerusalem.
  • Nach der Trauung kommen die Frischvermählten in ein Zimmer, in dem die Tür verschlossen ist. Das Fasten wird beendet.
  • Für eine jüdische Trauung müssen beide Juden, von verschiedenem Geschlecht und unverheiratet sein.

Erforderliche Dokumente:

Nachweis der jüdschen Religion und dass beide ledig sind
Kommen Juden aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Land, so brauchen sie vom zuständigen Rabbiner ein Ehefähigkeitszeugnis
Lichtbildausweis

Scheidung im Judentum

Die Scheidung im religiösen Sinn wird im Judentum anerkannt - daher ist es möglich nach einer Scheidung wieder religiös zu heiraten. Eine rein standesamtliche Scheidung ist allerdings nicht ausreichend, um wieder getraut zu werden.